CLP - die neue Regeln zur Einstufung und Kennzeichnung sind in Kraft getreten

 

Am 20. Januar 2009 traten die neue Regeln zur Einstufung und Kennzeichnung in Kraft.

 

Das GHS-Einstufungssystem kann jetzt verwendet werden

 

 

 

Von jetzt ab gilt die Einstufungsverordnung, die das bisherige Einstufungssystem ändert, woauf ein System auf das globale GHS-Kennzeichnungssystem basiert ist.

 

Es ist immer noch freiwillig ob man die neue Regeln verwenden möchtet

 

 

 

Um den Übergang vom alten System zum neuen zu erleichtern hat man in der Verordnung eine Übergangsperiode eingeführt. Dies bedeutet, dass es freiwillig ist ob man nach den neuen Regeln einstufen und kennzeichnen möchtet. Für Stoffe gilt dies bis 1. Dezember 2010 und für Gemische bis 1. Juni 2015 (lesen Sie mehr über Fristen unten).

 

Welche Änderungen gibt es?

 

 

 

Die größten Änderungen sind, dass andersartige Gefahrsymbole nach und nach auf den Etiketten verwendet werden. Die größte Änderung ist, dass die Symbole einen neuen Rahmen und neue Farben bekommen. Anstatt des vertrauten Vierecks mit einem orangen Hintergrund werden die Symbole einen roten Rahmen auf die Hochkant mit einem weisen Hintergrund haben. Das Symbol selbst wird in mehren Fällen nicht wesentlich geändert.

 

Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Gemischen

 

 

 

Die neue Einstufungsverordnung wird CLP (Classification, Labelling and Packaging) genannt.

 

Welche Friste gibt es zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung nach CLP?

 

 

 

Gemäß der CLP-Verordnung müssen Stoffe nach dieser Verordnung spätestens ab 1. Dezember 2010 und Gemische spätestens ab 1. Juni 2015 eingestuft, verpackt und gekennzeichnet werden. Wie erwähnt ist es aber zulässig sowohl Stoffe als auch Gemische schon vom Inkrafttreten der Verordnung einzustufen, zu verpacken und kennzeichnen.

 

Stoffe und Gemische, die vor 1. Dezember 2010 (Stoffe) bzw. 1. Juni 2015 (Gemische) schon auf dem Markt sind müssen nicht später als 1. Dezember 2012 (Stoffe) bzw. 1. Juni 2017 (Gemische) mit einer neuen Kennzeichnung und Verpackung gemäß der CLP-Verordnung versehen werden.

 

Vereinheitlichung von Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung

 

 

 

Die CLP-Verordnung ist unmittelbar verbindlich in den Mitgliedsländern. Die Kriterien für Einstufung und Kennzeichnung sowie die Ansprüche auf Verpackung müssen deshalb gefolgt werden - sowohl bei Selbsteinstufung als auch wenn einen Stoff in der Liste über gefährliche Stoffe aufgenommen wird.

 

Für mehr Information Nehmen Sie mit Bureau Veritas HSE Kontakt auf

 

 

 

Falls Sie Fragen zu den neuen Einstufungs- und Kennzeichnungsregeln haben oder gern wissen möchten wie sie Ihr Unternehmen beeinflussen, sind Sie sehr willkommen mit uns Kontakt aufzunehmen > Kontakten Sie uns

 

Wir beraten über GHS und CLP

 

 

 

Wir bieten Beratung über die CLP-Verordnung und ihre Bedeutung für Ihr Unternehmen an. Sie können Ihre Name und Kontaktauskünfte via folgendes Link eingeben, damit wir schnellst möglich und spätestens innerhalb 24 Stunden mit Ihnen Kontakt aufnehmen können > Kontakt

 

Beratung GHS > Beratung GHS

 

Neuigkeiten:

 

 

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