Wassergefährdende Stoffe müssen neu gekennzeichnet werden
Die ADR-Konvention 2009 macht einen weiteren Schritt in Richtung Umwelt- und Transportkennzeichnung.
Eine vollkommen neue Regelung sieht vor, dass wassergefährdende Stoffe, die in Kanistern von mehr als 5 Litern oder 5 Kilo befördert werden, mit einem ergänzenden Gefahrenetikett gekennzeichnet werden müssen. Laut dem Technischen Entwicklungsleiter, Jan Holmbach Henriksen, wird dies zu Hochbetrieb in vielen Branchen führen.
Die Regeln sind am 1. Juli 2009 in Kraft getreten
"Am 1. Juli 2009 sind die Regeln für bestimmte Stoffe in Kraft getreten. Ich kenne ein Beispiel, bei dem ein Unternehmen der Malerbranche 40.000 Kannister in seinem Lager umbenennen musste um sicher zu gehen, dass diese versendet werden konnten", so Jan Holmbach Henriksen.
Die Stoffe, die unter die neuen Regeln fallen, sind zunächst die von den UN-Nummern 3077 und 3082 erfassten Stoffe: umweltgefährdende feste Stoffe und umweltgefärdende flüssige Stoffe. Viele Stoffe, die früher nicht gekennzeichnet werden musste, sind jeztz von den neuen Regeln betroffen.
Einige Branchen müssen besonders aufmerksam sein
"Deshalb ist es immer eine gute Idee zu untersuchen ob man Stoffe hat, die ergänzend gekennzeichnet werden müssen. Wenn man nichts tut, besteht das Risiko, dass einige Stoffe im Unternehmen nicht rechtmäßig befördert werden können und dies kann selbstverständlich einige ungünstige Folgen haben", so Jan Holmbach Henriksen.
Die Galvanisierungs- und Malerindustrie müssen besonders aufmerksam sein
Die Galvaniseriung- und Oberflächenbehandlungsbranche sowie Unternehmen der Farben- und Lackindustrie sollten besonders aufmerksam auf die neuen Regeln sein. Auch bei der Verwendung neuer Zusatsstoffe muss aufgepasst werden, da diese von den Reglen erfasst sein könnten.
"Dies fordert wahrscheinlich eine ganze neue Art zu denken. Es kann Stoffe geben, die nicht giftig sind und deshalb nicht gefahrengekennzeichnet werden müssen . Allerdings können sie wassergefährdend sein und müssen aus diesem Grund mit dem neuen Gefahrenlabel gekennzeichnet werden", so Jan Holmbach Henriksen.
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