Produktanmeldung von neuen chemischen Stoffen


Sämtliche neue chemische Stoffe und Bestandteile von chemischen Produkten, die nicht in EINECS aufgenommen sind, müssen beim dänischen Landesamt für Umweltschutz vor ihrer Vermarktung angemeldet werden.

 

Wenn das dänische Landesamt für Umweltschutz die Anmeldung erhalten hat, darf das Unternehmen erst nach einer gewissen Wartezeit einen neuen chemischen Stoff verkaufen oder importieren. Je größer die angemeldete Menge, desto länger ist die Wartezeit.

 

Wir können Ihnen mit Produktanmeldungen – PR-Anmeldungen – helfen


Wir können Ihnen bei der Anmeldung und Registrierung Ihrer chemischen Stoffe oder Produkte helfen. Wir sorgen für den Kontakt mit den Behörden und dafür, dass alle Formalitäten erfüllt werden und rechtens sind.
 

 

Pflanzschutzmittel, Biozide und Pestizide


Pflanzschutzmittel und Biozide müssen nicht angemeldet sondern lediglich zugelassen werden.

 

Hier erfahren Sie mehr zu Bioziden und Pestiziden

 

 

Anmeldungevorschriften beachten


Wie aus der Bekanntmachung vom dänischen Landesamt für Umweltschutz hervorgeht, ist jeder, der einen neuen chemischen Stoff verkauft, importiert oder exportiert für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.

 

Die Chemikalieninspektion beim dänischen Landesamt für Umweltschutz überprüft, ob die Vorschriften eingehalten werden. Ist dies nicht der Fall, kann es sein, dass das Produkt vom dänischen Markt genommen werden muss, oder dass das Produkt auf andere Weise legalisiert werden muss.

Bei Außerachtlassung der Vorschriften risikeren Unternehmen eine Geld- oder Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren.

 

Bei Interesse an diesem Thema oder Fragen wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden Ihnen schnellstmöglich antworten > Kontakt

 

Neuigkeiten:

 

 

> www.bureauveritas.dk

  

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