Voranmeldung von chemischen Stoffen gemäß REACH

 

In dem Zeitraum vom 1. Juni bis 1. Dezember 2008 konnten Unternehmen ihre chemischen Stoffe in Zusammenhang mit REACH, dem neuen Chemikaliengesetz der EU, voranmelden.

 

Gebrauch der Einführungsregel

 

Die Unternehmen, die sich an die Einführungsregel halten, können ihre Produkte in dem Zeitraum bis hin zu Registrierung vermarkten. Falls Sie die Voranmeldung für Ihren chemischen Stoff nocht nicht vorgenommen haben, müssen sie dies vor seiner Vermarktung nachholen.

 

Wir können Ihnen dabei helfen. Lesen Sie mehr > REACH Registrierung

 

Katalogisierung in Zusammenhang mit REACH

 

Es ist eine gute Idee, Ihre Produkte und Artikel zu katalogisieren und zu wissen, wie viel Chemikalien Sie selbst herstellen und wie viel chemische Stoffe Sie von Ländern außerhalb der EU beziehen.

 

Wir können Ihnen bei der Katalogisierung helfen. Lesen Sie mehr > REACH Katalogisierung

 

Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Anregungen zu REACH. Füllen Sie dazu das nachfolgende Kontaktformular aus. Wir  werden Ihre Anfragen schnellstmöglich beantworten.

 

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