REACH – die neue Chemikalienverordnung der EU
Was ist REACH?
REACH ist die neue kompakt zusammengefasste Chemikalienverordnung der EU.
REACH bedeutet: Registrierung, Beurteilung und Zulassung von Chemikalien.
REACH fasst viele schonvorhandene Chemikalienregeln in einer gesamten Ausgabe zusammen.
REACH Beratung
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Chemikalienverordnung
Die Grundidee bei REACH ist, dass der Chemikalienhersteller/-importeur dokumentieren muss, dass die Chemikalie ohne unannehmbare Folgen für Menschen und Umwelt hergestellt und verwendet werden kann.
Im Gegensatz zu der jetzigen Gesetzgebung unterscheidet REACH nicht zwischen den 100.000 Stoffen, die vor 1981 auf dem Markt waren (und für die heute keine Nachfrage mehr besteht) und den 3.000 Stoffe, die seit 1981 vermarktet wurden (und die alle angemeldet worden sind). Mit REACH werden alle neuen und alten Stoffe gleich behandelt. Dies bedeutet, dass auch „alte“ Stoffe registriert werden müssen.
Das Prinzip von REACH ist: „Keine Daten = keine Vermarktung“. Ist ein Stoff nicht dokumentiert ist, so darf er nicht verkauft werden.
Lesen Sie mehr über > REACH auf Stoffebene
Registrierung von Chemikalien und anderen Substanzen
Die Gesetzgebung hat zur Folge, dass sämtliche „CMR Stoffe in Kategorie 1+2“ und sämtliche Stoffe, die in Mengen von mehr als 1000 Tonnen hergestellt/importiert werden, innerhalb 3½ Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung registriert werden müssen. Das Datum des Gesetzesentwurf und des Inkrafttreten der 1. Juni 2007.
Stoffe, die in Mengen von mehr als 100 Tonnen pro Jahr hergestellt/importiert werden, müssen innerhalb von 6 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung registriert werden.
Stoffe, die in Mengen zwischen 1 und 100 Tonnen pro Jahr hergestellt/importiert werden, müssen innerhalb 11 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung registriert werden.
Bei der Registrierung von Stoffen, die in Mengen von mehr als 10 Tonnen pro Jahr hergestellt/importiert werden, muss sowohl eine Stoffsicherheitsbeurteilung als auch ein Chemikaliensicherheitsbericht mitgeschickt werden.
Die Chemikalienhersteller tragen die Verantwortung
Der grundlegende Unterschied bei REACH ist, dass der Chemikalienhersteller/-importeur die Zulässigkeit der Inhaltsstoffe beziehungsweise der Produkte belegen muss und nicht, wie es heute üblich ist, die Behörden die Gefährlickeit von Stoffen dokumentieren müssen.
Damit der Hersteller dokumentieren kann, dass ein Stoff ungefährlich ist, muss er ganz genau wissen was überall bei seinen Kunden und wiederum den Kunden seiner Kunden verwendet wird. Alle Unternehmen, die Chemikalien in ihren Produkten verwenden, müssen sicherstellen, dass die Chemikalien angemeldet und für die betreffende Verwendung sind zugelassen.
Hier erfahren Sie mehr über REACH:
Ergänzungen zu REACH > REACH Ergänzungen
REACH ändert das Format der Sicherheitsdatenblätter:
Lesen Sie mehr > REACH und Sicherheitsdatenblätter
Lesen Sie mehr über REACH und die Registrierung von Produkten > REACH Registrierung
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