Wer muss gemäß der neuen CLP-Verordnung chemische Stoffe anmelden?
Hier ist eine einfache Zeichnung, die veranschaulicht, wer chemische Stoffe gemäß der neuen CLP-Verordnung, anmelden muss.
Downloaden Sie die Zeichnung hier > Wer muss gemäß der neuen CLP-Verordnung chemische Stoffe anmelden?
EU-Hersteller und -Importeure (aus nicht-EU Ländern) müssen anmelden.
Beispiele: Hersteller - Ein dänisches Unternehmen herstellt Enzyme (reine Stoffe) Importeur - Ein dänisches Unternehmen importiert Farbe aus China (Gemisch) - Gefahrstoffe müssen angemeldet werden Importeur - Ein dänisches Unternehmen importiert Aceton aus Argentinien (reine Stoffe)
Ein Unternehmen herstellt Gemische - "Downstream User" Das Unternehmen verwendet chemische Stoffe im fertigen Produkt (das Gemisch), oder das Unternehmen verwendet Chemikalien als Hilfsstoffe im fertigen Produkt. Muss nicht anmelden, es sei denn es auch Importeur von einem nicht-EU Land ist. Stoffe, die ausschließlich zur Eigenverwendung importiert werden, müssen auch angemeldet werden (dies gilt auch Stoffe und Gemische, die ausschließend zur Produktentwicklung verwendet werden).
Beispiel: Ein dänisches Unternehmen verwendet Putzmittel zur Reinigung von Produktionsgeräten.
Hersteller außerhalb der EU können nicht anmelden - dies ist der Aufgabe des Importeurs.
Unternehmen, die Chemikalien umfüllen Diese Unternehmen müssen nicht anmelden, es sei den sie auch Importeure von nicht-EU Ländern sind.
Wiederimporteure Man ist ein Wiederimporteur wenn sämtliche vier untenstehenden Verhältnisse erfüllt sind:
Distribuenten Müssen nicht anmelden - es sei denn sie sind auch Importeure.
Wiederverwertungsunternehmen Müssen anmelden - ohne Rücksicht auf der Menge.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf wenn Sie hören möchten, wie Ihr Unternehmen unter CLP und Anmeldung fällt > Kontakten Sie uns |
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